BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedauern den Misserfolg des Volksentscheides sehr
Dienstag, 25. Januar 2005
Der Regionalverband Halle-Saalkreis von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedauert den Misserfolg des Volksentscheides zum KiBeG am 23.01.2005 außerordentlich. (Ergebnisse: http://ris.halle.de/Volksentscheid2005/wahl.html und http://www.stala.sachsen-anhalt.de/wahlen/ve05/index.html) Wir danken allen, die sich aktiv für eine Verbesserung der Kinderbetreuung in unserem Bundesland eingesetzt haben, insbesondere den Organisatoren des Bündnisses für ein Kinder- und Jugendfreundliches Sachsen-Anhalt, die viel Zeit und Kraft für diese schwere Aufgabe aufgebracht haben.
Wir freuen uns über die deutliche Zustimmung zum Gesetzesentwurf von knapp 2/3 der Abstimmenden. Leider wird die Hürde für ein erfolgreiches Zustandekommen eines Volksentscheides durch das Volksabstimmungsgesetz (VAbstG) derartig hoch angesetzt, dass daraus kein Erfolg werden konnte. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen erneut diese diskriminierende Hürde in Frage. Sie darf kein dauerhafter Zustand bleiben, wenn selbst nach der Landtagswahl 2002 eine Partei in Regierungsverantwortung kommen konnte, die nur einen Bruchteil der für einen Volksentscheid notwendigen Stimmen auf sich vereinen konnte. Diese Diskrepanz muß endlich zugunsten von mehr Bürgerbeteiligung aufgelöst werden.
Besonders betrüblich ist zudem die geringe Wahlbeteiligung – wenngleich sie sicherlich nicht zuletzt der unverantwortlichen Angstkampagne der Landesregierung, die mit höheren Elternbeiträge und Kürzungen in vielen anderen Bereichen drohte, und der bürgerunfreundlichen Gesetzeslage zu verdanken ist.
Es sollte übgrigens kein Grund zur Freude für einen Ministerpräsidenten sein, wenn bei einem so wichtigen Verfahren fast 3/4 aller WählerInnen zu Hause bleiben. Eine hohe Wahlbeteiligung ist ein hohes Gut in unserer Demokratie. Wenngleich man auch von Seiten der Befürworter des Volksentscheides im Nachhinein die Frage stellen muss, ob eine Zuspitzung der Auseinandersetzung auf die Frage des Ganztagsbetreuungsanspruches für Arbeitslose wirklich hilfreich war.
Das KiFöG der Landesregierung hatte und hat noch ganz andere Schwachstellen – es sei hier nur die wesentlich vergrösserte Gruppengröße und die daraus folgenden verschlechterten Betreuungsbedingungen genannt. Bemerkenswert bleibt dennoch, dass vor allem Gebiete mit großer struktureller Arbeitslosigkeit hohe Zustimmungsraten haben (beispielsweise die Silberhöhe mit ca. 73%). Dies zeigt politischen Handlungsbedarf, den gravierenden sozialen Folgen der Landespolitik entgegenzuwirken.