Folgerung aus Bundesverfassungsgerichtsurteil
Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Klage von Kneipenwirten und eines Diskothekenbetreibers erklärt Oliver Paulsen, Vorsitzender der Bündnisgrünen in Halle:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt nur einen Schluss zu: Das Rauchverbot in Gaststätten muss verschärft und konsequent umgesetzt werden. Allein die in vielen Bundesländern zugelassenen Ausnahmen vom Rauchverbot sorgen für eine Benachteiligung von Ein-Raum-Kneipen. Solange es größeren Gaststätten möglich ist, Raucherräume anzubieten, solange wird es einen Teil der Kundschaft aus kleineren Kneipen mit nur einem Raum abziehen. Auch die Regelung in Sachsen-Anhalt ist genau aus diesem Grunde angreifbar, wobei sie noch pervertiert wird durch die Möglichkeit, dass auch der Schankraum der Raucherraum sein darf.
Ich fordere die Landesregierung auf, hier schnellstens Abhilfe zu schaffen. Ein totales Rauchverbot ohne jegliche Ausnahme benachteiligt keinen Gaststättenbetreiber gegenüber anderen und ist für Angestellte und Gäste ein wirksamer Gesundheitsschutz. Angesichts von 3.300 toten Passivrauchern im Jahr eine überfällige Maßnahme.
Keinesfalls darf eine freiwillige Vereinbarung mit dem Gaststättenverband zur Schaffung von Nichtraucherkneipen oder Nichtraucherplätzen angestrebt werden. Die grandios gescheiterte Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2000 hat gezeigt, dass sich ohne Druck von außen an diesem Punkt nichts substantielles ändern wird. Zahlreiche Beispiele aus anderen Ländern wie Irland und Italien mit totalen Rauchverboten in Kneipen beweisen, dass die Angst vor nachhaltigen Umsatzeinbußen unbegründet sind. Welcher Raucher wird denn tatsächlich sein Bier zukünftig zu hause trinken?