PRESSEMITTEILUNG, 17. April 2015, Halle (Saale)
Stadtverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Am Freitag, 17.04.15, 11 Uhr, werden bündnisgrüne Mitglieder zwei Säulen am Eingang des Ratshofs der Stadt Halle (Saale) mit gebastelten Ketten verschließen, auf dessen Schloss „TTIP“ steht. Die Kette symbolisiert das Freihandelsabkommen, das die Kommunen in ihrer Handlungsfreiheit einschränkt. Der Ratshof steht hierbei symbolisch für die Kommune. Anschließend wird die Kette mithilfe einer überdimensional großen Pappschere mit der Aufschrift „kommunale Selbstbestimmung“ zerstört. Anschließend steht die grüne Stadtvorsitzende Grit Michelmann für Fragen zur Verfügung.
Zum Hintergrund:
Seit 2013 führen die EU und die USA Verhandlungen zur Transatlantischen Handels – und Investitionspartnerschaft, kurz TTIP. Das Ziel ist die Beseitigung von Zöllen und die Vereinheitlichung von Standards . Dahinter steckt die Idee, dass durch eine stärkere Liberalisierung des Handels (Freihandel), die Wirtschaft wächst. Die geplanten Marktliberalisierungen beziehen sich dabei aber nicht nur auf Güter, sondern auch auf Dienstleistungen und Investitionen. Aus der Sicht vieler zivilgesellschaftlicher Akteure und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN birgt das Abkommen besorgniserregende Risiken, vor allem für den Verbraucherschutz, die Umwelt und auch für die kommunalen Handlungsspielräume.
In den Leitlinien der Verhandlungen geht es unter anderem auch um den Bereich der öffentlichen Versorgungsleistungen der die kommunale Energie-, Abfall- und Wasserversorgung betrifft. In den Verhandlungen selbst, werden die Güter von öffentlichem Interesse allerdings nicht geschützt. Vielmehr geht es nur darum öffentliche Dienstleistungen im engeren Sinne, also öffentliche Monopole wie Polizeidienstleistungen oder Gefängnisse aus den Verhandlungen herauszunehmen. Das bedeutet öffentliche Dienstleistungen, die nicht im öffentlichen Monopol betrieben werden, sind potenziell von Liberalisierung betroffen.
Auch über die viel diskutierten Investorenschutz- Klauseln, die ausländische Investoren die Möglichkeit geben gegen Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu klagen, sind eine Bedrohung des kommunalen Handlungsspielraums. Wenn z.B. eine Kommune bestimmte Umweltauflagen gegen den erwarteten Gewinn eines Investors senkt, dann kann dieser gegen die Auflage klagen, denn sie könnte eine indirekte Enteignung des Investors darstellen. Durch solch absurde Auslegungen wird der gesetzgeberische Spielraum der Kommunen eingeschränkt.